Bürgergemeinschaft Eutin e.V. ist in Sorge um die Handhabung der Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung, die in Eutin seit den 1980er Jahren Gültigkeit hatte, stand im Jahr 2006 auf der Kippe. Einige Kommunalpolitiker hatten sich in den Kopf gesetzt, diese ortsbildschützende Regelung außer Kraft zu setzen. In einer beispiellosen Kampagne konnte die Bürgergemeinschaft Eutin e.V. diese Auffassung in der Form beeinflussen, dass man sich mehrheitlich zu einer Neufassung der Gestaltungssatzung durchgerungen hat. Unter wesentlicher Beteiligung des Vereins wurde dann eine modernisierte Fassung in der Stadtvertretung 2007 beschlossen. Das Regelwerk wurde den modernen Gegebenheiten angepasst. Dabei bildete die alte Satzung die Basis. Zahlreiche Vorschriften wurden vereinfacht.
Als kurzes Resümee nach drei Jahren hält Regine Jepp, Sprecherin der Bürgergemeinschaft Eutin e.V., fest: "Grundsätzlich ist es äußerst begrüßenswert, dass sich die Kommunalpolitiker durchringen konnten, eine neue Satzung zu verabschieden. Allerdings gibt es bei der praktischen Umsetzung noch Verbesserungsbedarf. Verstöße, die leider immer noch vorkommen, müssen mit Maß und Mitte angegangen werden. Insbesondere im sensiblen Bereich der Innenstadt ist sonst zu befürchten, dass der Sinn der Satzung ins Leere geht."
Die Bürgergemeinschaft verkennt nicht, dass die Regularien dieser Satzung Einschränkungen für Bauherren und Architekten darstellen. Gleichwohl ist ein solches Werk zwingend erforderlich, kann doch nicht grundsätzlich von einem verantwortungsbewussten Umgang aller mit historischer Bausubstanz ausgegangen werden.
Das Ziel der Satzung ist es, die Attraktivität der Altstadt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhöhen. Für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Gäste gleichermaßen kann so ein urbanes und lebendiges Eutin erhalten werden. Hierzu tragen die Atmosphäre und der Charakter der Straßen und Plätze wesentlich bei.
Nun muss der Verein allerdings feststellen, dass nicht nur Dispense für öffentliche Institutionen erteilt werden, sondern dass sich die Stadt selbst an ihre eigene Satzung nicht immer zu halten beabsichtigt. "Wir fragen uns, wie man Bürgerinnen und Bürger zu gesetzeskonformen Handeln bewegen will, wenn man sich selbst praktischerweise Ausnahmen erteilt“" so Jepp, „dies lässt auch für private Bauherren Handeln erwarten, das dem historischen Stadtbnils konkret schaden könnte."