Haus des Gastes: Baumasse auf mehrere Grundstücke verteilen

Der zum Stadtentwicklungsausschuss am 01. Februar vorgelegte Entwurf zur Gestaltung eines Hotels auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses des Gastes an der Stadtbucht zeigt eindrucksvoll, dass ein Hotelbau in einer Größenordnung, die wirtschaftlich darstellbar ist, auf dem vorhandenen Grundstück nur zu stadtgestalterisch nicht vertretbaren Lösungen führen kann. Ein Gebäude, das sich auf einer Breite von weit mehr als 40 m über weite Teile 19 m hoch zeigt, stellt trotz einem etwa 5 m breiten niedrigeren Zwischengebäude einen massiven Riegel dar, der an diesem landschaftlich sensiblen Standort nicht vertretbar ist. Die westlichen Nachbargebäude haben eine Firsthöhe von 14,50 m bzw. 13 m.

 

Durch den massiven Baukörper sind einige Sichtachsen, die unter großer Anteilnahme der Bevölkerung zur Landesgartenschau 2016 im Seepark hergestellt worden sind, nur noch bei einem Blick aus dem Fenster für einen Hotelgast erfahrbar. Die Südostecke des geplanten viergeschossigen Baukörpers verdeckt die gewollte Sichtachse auf den Seepark bis zur Bebensundbrücke so vollständig, das die aufwändige Neuplanung des Seeparks nicht mehr ablesbar ist.

 

Der größte Teil des Gebäudes steht im Gewässerschutzstreifen und berührt die Belange des Landschaftsschutzgebietes. Durch die bisherigen Planungen mit einem baurechtlich möglichen Wintergarten wird nahezu das gesamte Grundstück bebaut. Der Abstand Baukörper / See - bzw. Anleger ist so gering, das ein "Innenstadtfeeling" aufkommt, was für den Außenstehenden gerade an dieser Stelle nicht gewollt sein kann. Es ist verständlich, dass der bisher in der Diskussion stehende Projektträger grundsätzlich nicht den Bau einer Tiefgarage anstrebt, denn diese wird das Gesamtobjekt wesentlich verteuern, doch auch für ein Inklusionshotel sind Stellplätze nachzuweisen. Darüber hinaus sind und bleiben Tiefgaragen in direkter Seenähe risikobewährte Bauten, bei denen sich in der Regel Schwierigkeiten einstellen.

 

90 Hotelbetten, Wellness- und Gastronomiebereich und eine Caféterrasse im Wintergarten benötigen mit allen erforderlichen Nebenräumen Platz, der in einem von der Höhenentwicklung her akzeptablen Baukörper auf diesem Grundstück nicht unterzubringen ist. Aus diesem Grund vertritt die Bürgergemeinschaft Eutin die Auffassung, dass es besser wäre, die Baumasse nicht nur auf das Grundstück des Hauses des Gastes sondern auch auf das daneben liegende Grundstück, das derzeitig zum Verkauf steht, zu verteilen. Damit wäre eine deutlich bessere Einbettung des Baues in die Landschaft herzustellen. Auch notwendige Stellplätze und Zufahrten wären einfacher zu gestalten. Ein gedrehter Gebäudegrundriss könnte sich im hinteren Bereich des Heinrich-Lüth- Weges auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück höhenmäßig von der Dreigeschossigkeit hinab in eine zweigeschossige Bebauung entwickeln und damit dem Gesamtgebäude eine

 

gewisse Leichtigkeit geben. Damit könnte auch den umweltschutzrechtlichen Vorschriften des Gewässer- und Landschaftsschutzes deutlich besser Rechnung getragen werden.

 

 

 

 

 

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