Hakenkreuze dürfen im Kalender gezeigt werden - Bürgergemeinschaft Eutin zu 100% rehabilitiert

 

Die Lübecker Staatsanwaltschaft  hat festgestellt, dass die Bürgergemeinschaft  Eutin in

 

ihren historischen Kalendern Symbole wie das Hakenkreuz verwenden darf. Damit ist eine

 

Diskussion, die Ende Februar durch eine Zeitung losgetreten worden ist, endgültig beendet.

 

Weder die Mitglieder des Vereins noch zahlreiche regionalgeschichtlich interessierte hatten

 

für die initiierte Aufregung Verständnis.

 

 

 

„Nun ist amtlicherseits festgestellt, dass im Rahmen der Heimatforschung, zu der auch

 

unser Kalender gehört, geschichtlich korrekt Originalfotos verwendet werden dürfen“, so

 

Regine Jepp, Sprecherin des Vereins. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gelangt,

 

dass das  Verwenden  des  historischen  Lichtbildes  und  damit des Hakenkreuzes  in der

 

vorliegenden Form von der sog. Sozialadäquanzklausel gedeckt ist.

 

Diese   besagt,   dass   ein   strafbares   Verwenden   von   Kennzeichen   (ehemaliger)

 

verfassungswidriger Organisationen u. a. dann nicht vorliegt, wenn es der Berichterstattung

 

über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

 

Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft dienen die Veröffentlichung des Kalenderblatts für

 

den   Monat  April   2019   und   damit   auch   die  Abbildung   der   Hakenkreuzflagge   diesen Zwecken.   Dabei   ist   das   betreffende   Kalenderblatt   im   Zusammenhang   mit   der

 

Gesamtkonzeption   des   Kalenders   zu   sehen.   Dieser   beschäftigt   sich   durchgehend   mit

 

Sozialeinrichtungen in Eutin seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Insoweit werden historische

 

Lichtbilder   als   Kalenderblätter   veröffentlicht   und   begleitend   auf   den   Rückseiten   mit

 

erläuternden Textbeiträgen die geschichtliche Entwicklung der kommunalen „Armen-“ bzw.

 

Sozialfürsorge ab dem 19. Jahrhundert fortlaufend dargestellt und exemplarisch anhand

 

konkreter Einrichtungen erläutert.

 

Darüber hinaus  greift  die  sog.  Sozialadäquanzklausel  auch  mit Blick darauf,  dass das

 

Verwenden des Bildes, auf dem die Hakenkreuzflagge zu sehen ist, der Forschung dient.

 

Der   Inhalt   des   Kalenders   beruht   auf   dem   Ergebnis   historischer   Recherchen   anhand

 

verschiedener   Quellen,   die   auf   Bezüge   zu   Eutin   untersucht   worden   sind.   Bei   der

 

Veröffentlichung, auch wenn diese in der Form eines Kalenders erfolgt ist, handelt es sich

 

um   das   Ergebnis   wissenschaftlicher   Forschung.   Der   Umstand,   dass   es   sich   bei   den erläuternden Textbeiträgen zur geschichtlichen Entwicklung der kommunalen „Armen-“ bzw. Sozialfürsorge  ab  dem 19. Jahrhundert  jeweils nicht um umfassende,  monographische

 

Darstellungen handelt, nimmt den Beiträgen mit den dazugehörigen Bildern rechtlich nicht

 

die Einstufung als Forschungsbeitrag.

 

 

Dies gilt gleichermaßen für das Kalenderblatt für den Monat Dezember 2019, das ein im

 

Jahr 1936 gefertigtes Lichtbild des Fackelstaffellaufs anlässlich der Olympischen Spiele

 

zeigt   und   auf   dem   im   Hintergrund   zwei   Hakenkreuzflaggen   zu   sehen   sind,   die   an Hausfassaden befestigt sind. Ebenso ist das auf der Rückseite dieses Kalenderblatts weiter

 

abgedruckte Bild, welches das von der NSDAP-Ortsgruppenleitung genutzte Gebäude in

 

Eutin   zeigt,   an   dem   ebenfalls   Hakenkreuze   angebracht   sind,   als   sozialadäquat   zu

 

bewerten.   Dem   Thema   „Sozialeinrichtungen“   folgend   behandelt   der   Text   zu   diesem

 

Kalenderblatt   die   Nationalsozialistische   Volkswohlfahrt   (NSV),   wobei   insbesondere   die Bedeutung   dieses   Verbandes   bei   der   „propagandistische(n)   Selbstdarstellung   des   NS-Regimes“ unterstrichen wird.

 

 

 

„Auch wenn wir nie mit einem anderen Verfahrensausgang gerechnet haben, so freut es

 

uns   doch   sehr,   dass   auch   die   Staatsanwaltschaft   Lübeck   uns   betätigt   hat,   dass   der Kalender  nicht  nur über Vorgänge  des Zeitgeschehens  aufklärt, sondern  die einzelnen

 

Beiträge mit den dazugehörigen Bildern als Forschungsbeiträge einzustufen sind“, so der

 

Verein.

 

Die   beiden  von  den  Lübecker  Nachtrichten   zitierten  Fachleute  in   Sachen  Medien   und

 

Drittes Reich, Prof. Manfred Heinrich und Ingaburgh Klatt haben beide falsch gelegen. „Das

 

hat möglicherweise seinen Grund darin, dass ihnen nicht der Kalender als Ganzes sondern

 

nur ein einziges eingescanntes Bild zur Beurteilung zur Verfügung gestellt worden ist. Der

 

Vorwurf   jedoch,   der   Verein   würde   blauäugig   nationalsozialistisches   Gedankengut

 

verbreiten,   ist   schlicht   absurd   und   wurde   von   der   Lübecker   Staatsanwaltschaft   dahin geschickt, wo er hingehört, in die Wüste“, so Regine Jepp.

 

 

 

 

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