Besuchsordnung für den Schlossgarten

Der Vorstand hat die Feierlichkeiten anlässlich der Gesamtschlosseröffnung zum Anlass genommen, wieder einmal unsere Gedanken zu einer Besuchsordnung für den Schlossgarten in die Diskussion zu bringen. Vor einigen Jahren hatten wir verschiedene Parks und Gärten Deutschlands um ihre Ordnungen gebeten und haben nach Rücksprache mit zahlreichen Fachleuten einen Vorschlag für unseren Garten gemacht. Der Landeskonservator, Herr Dr. Paarmann, hat schon häufig eindeutig auf die Notwendigkeit von Regelungen für den Garten hingewiesen. Allerdings sehen wir, dass die Aufsichtstätigkeiten, die im Garten zu machen sind, im Normalfall bedeutende Kostenfaktoren darstellen.

 

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