Bebauungsplan 103 "ehemaliges Voss-Haus"

Der im November beschlossene Bebauungsplan Nr. 103 hätte unserer Meinung nach auch die weiteren Bauten an Voss-Platz und Stadtbucht mit einbeziehen sollen, leider folgte die Ausschussmehrheit dieser Argumentation nicht, da man unzumutbare Zeitverluste befürchtete. Nun konnten wir vor kurzem in der Zeitung lesen, dass auf dem Grundstück ein Hotel mit 18 Zimmern geplant ist, obwohl in Eutin immer die Auffassung vertreten wurde, dass ein Hotel nur mit mindestens 50 wirtschaftlich zu führen sei. Gestalterische Aspekte eines Neubaus können in einem Bebauungsplan nur sehr vage geregelt werden, was die besondere Verantwortung des Grundstückseigentümers als Bauherrn fordert. Es wurde entschieden, dass die Fassade des abgebrannten Gebäudes wiederhergestellt werden soll. Wir haben dagegen mehrfach Bedenken erhoben, denn weder die Geschosshöhen noch die Traufhöhe des Hintergebäudes werden dem historischen Vorbild entsprechen. Wir befürchten nachteilige Gesamtproportionen für das Ortsbild. Hier ist eine qualitätvolle Architektur gefordert, ein planerischer Wettbewerb hätte möglicherweise interessante Ideen liefern können. Wir werden den Fortgang dieses Projektes weiterhin kritisch-konstruktiv beobachten.

 

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