Neues Denkmalschutzgesetz

50 Jahre nach der Einführung eines Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein beabsichtigt der Landtag eine Neufassung. Zur Erhöhung der Transparenz soll die noch bestehende rechtliche Differenzierung zwischen verschiedenen Denkmalkategorien zugunsten eines einheitlichen Denkmalbegriffs aufgegeben werden. Zurzeit wird nach Kulturdenkmälern von besonderer Bedeutung und so genannten einfachen Kulturdenkmälern unterschieden. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes führt dazu, dass jedes relevante Gebäude neu bewertet werden muss. Auch wenn bis heute immer noch nicht abzusehen ist, wie sich die politischen Mandatsträger entscheiden, haben wir doch einer fotografischen Aufbereitung des Bestandes an historisch wertvollen Gebäuden Eutins begonnen. Sollte der Gesetzentwurf nicht in Kraft treten, so ist es ein erheblicher Gewinn für unseren Bilderfundus, wenn wir Eutins Entwicklung auch im 21. Jahrhundert fotografisch festhalten.

 

 

zurück