ISEK – Städtebauförderung - Landesgartenschau

 

Der Vorstand nimmt die allgemeine Euphorie, mit der in Eutin die Entscheidung zur Landesgartenschau begrüßt wurde, mit verhaltener Freude zur Kenntnis. Allerdings glauben wir, dass die Aktivitäten zu ISEK, der vorbereitenden Untersuchung zur Städtebauförderung und der Landesgartenschau in der Öffentlichkeit nicht mehr auseinander gehalten werden können.

 

Am 12. Dezember 2012 wurde das ISEK – das Integrierte Stadtentwicklungs-Konzept - von der Stadtvertretung beschlossen. Darin sind 20 Entwicklungsziele in fünf Handlungsfeldern definiert. Wir sind sehr gespannt, welche Konsequenzen in den nächsten Jahren in den einzelnen Themenbereichen gezogen werden. Einige Themen decken sich mit unseren Aktivitäten, so finden wir uns zum Beispiel mit unseren Ideen zur Stadtmöblierung durchaus in dem Konzept wieder. Bereits seit vielen Jahren wird in den in der Vergangenheit immer wieder geführten Diskussionen um Gewerbegebiete von der einen oder anderen Seite ein Einzelhandelsgutachten gefordert. Der ISEK-Prozess hat auch dies befördert. Wir gehen davon aus, dass in der Stadtvertretersitzung am 27. Februar ein Einzelhandelskonzept, über das es zurzeit noch unterschiedliche parteipolitischen Auffassungen zu geben scheint, beschlossen werden wird. Erst danach können städtebauliche Ziele für die Einzelhandlungsentwicklung erarbeitet werden, die später mit Hilfe von Sortimentslisten und der Definition zentraler Versorgungsbereiche zu einer Steuerung des Einzelhandels führen sollen.

Mit großem Interesse verfolgen wir die Aktivitäten "Fahrradfreundliches Eutin". Es werden dort Situationen aufgezeigt, die meist nicht nur für Radfahrer unzulänglich geregelt sind. Auch Senioren mit Rollator oder Menschen mit Handicap werden von diesem Engagement profitieren. Trotzdem darf bei den Bestrebungen das besondere Flair der Eutiner Altstadt nicht "unter die Räder kommen".


Die "Vorbereitenden Untersuchungen (VU)" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sind angelaufen. Neben Lübeck und Mölln ist Eutin der dritte historische Stadtkern, der in den Genuss von derartigen Fördermitteln kommt.

Mit Hilfe diesen programms soll der Stadtkern "als lebendiger Ort des täglichen Lebens - geprägt von Wohnen, Arbeiten, handel, Kultur und Freizeit - gestärkt werden". Die als notwendig anerkannten Sanierungsmaßnahmen können über eine Drittelfinanzierung getragen werden, d.h. ein Drittel wird vom Bund, ein Drittel von Land und das letzte Drittel von der Stadt Eutin gestellt. Während der VU können Vorhaben wie Bau oder Abriss von Gebäuden zurückgestellt werden. Wenn das Sanierungsgebiet förmlich durch die Stadtvertretung festgestellt ist, ist es möglich, für Modernisierungsmaßnahmen Steuererleichterungen geltend zu machen.

 

Die Ausrichtung der Landesgartenschau 2016 bietet zahlreiche Chancen, aber es sollten auch die Risiken nicht verschwiegen werden. Die liegen zum einen in der Finanzierung, um andern aber auch in der Frage der Nachhaltigkeit einzelner Projekte. So könnte z. B. der Schilfgürtel am Großen Eutin See könnte durch unsensibles Verhalten so geschädigt werden, dass er wiederum viele Jahre zur Regeneration benötigt. Zurzeit läuft die Ausschreibung, damit nun ein qualifiziertes Büro gefunden werden kann, das die städtischen Gremien bei der Durchführung fachkundig berät.

Für uns scheint sich der Seepark neben dem Schlossgarten zum zentralen Punkt der Landesgartenschau zu entwickeln. Wir haben Sorge, dass dabei dieser Garten mit dem einmalig schönen Farbenspiel der Rhododendronbüsche unter die Räder kommen könnte. Aus diesen Gründen haben wir mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen. Wir werden die weitere Entwicklung gespannt verfolgen.

 

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