Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege in Sachen Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale der Stadt Eutin

Seit Ende Januar 2015 ist das neue Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein in Kraft. Wir haben die Veränderungen, die u.a. auch eine stärkere Einbindung ehrenamtlichen Engagements vorsehen, ausdrücklich begrüßt.

 

Die Umsetzung der neuen Standards sieht eine fachliche Bewertung der bisherigen Denkmale vor. Die Vorarbeiten dafür haben uns im Jahr 2014 beschäftigt. Mittlerweile ist die Neuinventarisation der Kulturdenkmale in Eutin abgeschlossen. Die Neuerfassung ist unter Auswertung möglichst vieler zur Verfügung stehender Quellen wie historischen Ansichten, Ortschroniken, Bauakten und Inventarbänden erfolgt. Wir haben dabei nicht nur unser umfangreiches Fotoarchiv zur Verfügung gestellt, sondern auch unser Wissen über stadthistorische Zusammenhänge. Schließlich haben auch wir großes Interesse an einer zeitgemäßen Bewertung unseres denkmalgeschützten Baubestands.

 

 

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