Wer ist die Bürgergemeinschaft Eutin e.V.?

 

Wir sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich seit 1978 auf dem Gebiet der Stadterhaltung und Stadtgestaltung in der historischen Altstadt Eutins engagiert.

In der jüngeren Vergangenheit haben wir uns auch mit besonderem Interesse der Erhaltung und Wiederherstellung des Eutiner Schlossgartens gewidmet.

Dabei bemühen wir uns, auch Kindern und Jugendlichen die Gedankenwelt des Denkmalschutzes und der Stadtgestaltung nahe zu bringen.

Wir finanzieren uns aus unseren Mitgliederbeiträgen, dem Verkauf unseres alljährlich erscheinenden Kalenders und Spenden.

In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche und sehr unterschiedliche Aktionen verwirklicht um auf Verbesserungen im Bild unserer historischen Altstadt hinzuwirken.

Meist gelingt es uns, mit Hilfe von finanziellen Beteiligungen, die Situation entscheidend zu verbessern.

Um dieses Ziel zu erreichen, stehen wir mit den Entscheidungsgremien unserer Stadt in enger Verbindung.

 

Der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wird von uns durch intensive Pressearbeit, Vorträgen, Führungen, Stände u. ä. gehalten.

 

Unsere Mitglieder werden durch einen vierteljährlich erscheinenden Mitgliederrundbrief über die Arbeit des Vorstandes regelmäßig informiert.

 

Auszug aus der Satzung der Bürgergemeinschaft Eutin e.V. vom 14.02.1994:

 

Ziele des Vereins

 

Einsatz für die Bewahrung von erhaltenswerten Bauten, Straßen, Plätzen und Ortsteilen, die von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind. Einsatz für eine städtebauliche Entwicklung und Gestaltung Eutins, die auf das kulturelle Erbe Rücksicht nimmt.

- Aufgaben des Vereins sind insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und 

  materielle Unterstützung einzelner denkmalpflegerischer Vorhaben.

- Der Verein ist überparteilich, unabhängig und gemeinnützig

- Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung

  und der Vorstand

- Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand, er besteht aus fünf

  Mitgliedern und wird für zwei Jahre gewählt.

- Der Vorstand des Vereines trifft sich i. d. R. monatlich, bei Interesse wenden Sie sich bitte an ein Vorstandsmitglied.