Pflaster der Bürgerstraße steht unter Denkmalschutz
Neben Häusern und Gärten, Türmen und Schlössern kann auch historisches Pflaster einen Denkmalwert haben. "Auch wenn gerade der heutige Nutzwert von Kopfstein- oder Basaltpflaster je nach bevorzugtem Schuhwerk unterschiedlich beurteilt wird, so ist doch unbestreitbar, dass historisches Pflaster den Charakter einer Straße wesentlich prägen kann", so Regine Jepp, Sprecherin der Bürgergemeinschaft Eutin e.V. Aus diesem Grund stehen sowohl das Pflaster der Vahldiekstraße als auch der Belag des Weges "Am Schlossgarten" unter Denkmalschutz. Nun ist auf Antrag des Vereins noch ein weiterer Straßenzug hinzugekommen, der bisher sein ursprüngliches Aussehen erhalten hat. Die Bürgerstraße, zu Beginn des 20. Jahrhunderts angelegt, als im Zuge der öffentlichen Armenfürsorge das Bürgerheim erbaut wurde, ist vom Landesamt für Denkmalpflege als schützenswert eingestuft.
Im Jahr 1910 wurde die Elisabethstraße als Bürgermeister-Steenbock-Straße von der Weidestraße bis zur Vahldiekstraße weitergeführt. Erst 1929 wurde sie bis zur Lübecker Landstraße verlängert. Die Gründung des Bürgerheims wurde bereits 1896 auf den Weg gebracht, endgültig wurde an dieser Stelle aber erst etwa zehn Jahre später das ehemalige städtische Grundstück "Schweineweide" mit 6.000 Quadratmetern Gelände erworben. Dazu wurden auch noch etwa 1.000 qm Gartenland von Schlachter Paul Gehrk gekauft, um den Anschluss an die neue Straße herzustellen. Das Haus konnte bereits zum 01. Oktober 1908 bezogen werden.
Die Straßenanlage sollte auch der Tatsache Rechnung tragen, dass ursprünglich fünf weitere Häuser geplant waren, die allerdings nie erbaut wurden. Das Bürgerheim wurde 1925 an die städtische Wasserversorgung, 1929 an das Stromnetz angeschlossen. Durch glückliche Zufälle der Geschichte entging das Haus der Gleichschaltung unter den Nazis, so dass bis heute die rechtlich selbstständige Stiftung "Bürgerheim" erhalten ist. Ebenso glückliche Zufälle haben dazu geführt, dass das Pflaster sich bis heute erhalten hat. Durch Kopfsteinpflaster besteht die Möglichkeit, ein Stückchen Natur in unsere heute so unwirtliche Welt eindringen zu lassen.
"All´ diese Geschichte spiegelt sich auch im Pflaster der Bürgerstraße wider, deshalb möchten wir, dass dieser Straßenzug den gleichen Schutz genießt wie die Straße am Schlossgarten oder die Vahldiekstraße," so Jepp. Gemäß § 1 des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes sind die Kommunen den Zielen des Schutzes erhaltenswerter Kultur verpflichtet und erfüllen diese Aufgabe im öffentlichen Interesse. "Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die Stadt diesem Gebot verpflichtet fühlt und sich für den Erhalt des durch den Bau des Netto-Marktes akut bedrohten Denkmals im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages einsetzt", so die Sprecherin der Bürgergemeinschaft Eutin.