Bebauungsplan Nr. 96 "hinter der Kaserne"

Die Bürgergemeinschaft hat die gesamte Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans aufmerksam durch alle Gremien begleitet.
Im Frühjahr wurde den Stadtvertretern endlich das ersehnte Lärmschutzgutachten für das Baugebiet hinter der Kaserne vorgelegt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die "Technische Anweisung Lärm", kurz TA Lärm genannt, mit ihren Festsetzungen tagsüber in wesentlichen Teilen des projektierten Gebietes eingehalten werden könnte. Die nächtlichen Schießaktivitäten allerdings sind lärmschutztechnisch als regelmäßiges Ereignis einzustufen. Sie führen dazu, dass die Richtwerte weit überschritten werden. Die Grenze von 40 dB(A) kann laut Gutachter nachts nicht eingehalten werden. Übliche Schallschutzmaßnahmen bleiben hier wirkungslos, da hier nicht der gesamte Standortübungsplatz beschirmt werden kann. Auch können Lärmschutzfenster die Situation nicht verbessern, da nach der TA Lärm der Schall 50 cm vor dem geöffneten Fenster gemessen werden muss. Quintessenz des Gutachters Ziegler: ein Wohngebiet an dieser Stelle verträgt sich nicht mit der Bundeswehrnutzung. Die Ausweisung eines Bebauungsplanes würde zwei unverträgliche Nutzungen zusammenbringen. Was zunächst bleibt, ist Nachdenklichkeit: Konnten das Innenministerium und viele Eutiner bereits aus der Planung ableiten, dass dieses Vorhaben nicht mit den Interessen der Bundeswehr harmoniert, brauchte die Stadt hierfür ein teures Gutachten. Und: warum fehlte den Eutiner Stadtvertretern der Mut oder der Wille, gleich eine entsprechende, alsbaldige Änderung des F-Plans zu diskutieren? Eine der landschaftlich schönsten Stadtzufahrten bleibt uns damit aber erst einmal erhalten. Es ist dem Vorstand allerdings unklar, warum die Stadt für die Eigentümerin der Flächen die Gutachterkosten übernimmt. Dieses ungewöhnliche Vorgehen lässt Raum für Spekulationen. Spannend wird nun die nähere Zukunft, denn sicherlich werden die Befürworter der Ausweisung neuer Baugebiete nicht müde, die Umgebung von Eutin nach geeigneten Flächen abzusuchen. Wir hoffen, dass dabei der Schutz des gewachsenen Ortsbildes adäquat berücksichtigt wird, und werden die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen.

 

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