Gedanken zur Stadtmöblierung

 

Bereits im Herbst 2011 haben wir begonnen, Ihnen einige Ideen zu Fragen der Gestaltung des öffentlichen Raumes vorzustellen und Sie damit auch zur Diskussion anzuregen.

 

Im Jahr 2012 haben wir Ihnen u. a. unsere Ideen zu den

so genannten "Passantenstoppern" vorgestellt:

Dabei handelt es sich um Klapptafeln, Hinweisschilder u. ä., die der Geschäfts- und Produktwerbung dienen und deren Standort der öffentliche Verkehrsraum ist.

Unser Vorschlag lautet:

Gehwegaufsteller, Werbeaufsteller, Aufsteller, so genannte "Passantenstopper" sind grundsätzlich unzulässig.

 

Städte sind seit alters her immer und gerade auch Orte des Handels und des Gewerbes. Dazu gehört untrennbar auch das Thema Werbung - die Möglichkeit, auf seine Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Seit einigen Jahren macht sich allerdings ein raumgreifender Störenfried im öffentlichen Raum breit, der "Werbeaufsteller". Diese Schilder sollen den Passanten zum Einhalt bewegen und auf die Angebote des jeweiligen Ladenlokals aufmerksam machen. Man nennt diese Aufsteller daher treffend auch "Passantenstopper".

 

Diese Werbeaufsteller erschweren den Durchgang der Passanten, sie stellen die gerade für behinderte Menschen wichtige Laufzone zu. Einziges Mittel scheint, dass Eutin dem Beispiel anderer Städte mit historischer Altstadt, wie etwa Lübeck, folgt und die Werbeaufsteller gänzlich aus der Fußgängerzone verbannt.

 

Zu Markisen und Überdachungen haben wir uns Folgendes gedacht:

Unter Markisen versteht man sämtliche an der Gebäudefassade angebrachten, beweglichen und unbeweglichen Sonnensegel, Baldachine, Vordächer u. ä., die dem Sonnen- bzw. Witterungsschutz dienen. Bei Überdachungen handelt es sich um freistehende, mobile Schirme, Zelte, Pavillons u. ä.

 

Überdachungen in Form von Zelten und Pavillons sind nur für zeitlich begrenzte Veranstaltungen zulässig. Unzulässig sollten aus unserer Sicht Markisen und Überdachungen aus beschichtetem, glänzendem, glatten oder reflektierenden Gewebe, Motive, Muster, grelle Farben, Werbeaufschriften und -symbole oder sonstige störend wirkende Gewebe sein. Die Farbgebung und die Form sind auf die Fassade abzustimmen.

 

Als Sonnenschirme wünschen wir uns ausschließlich freistehende Sonnenschirme. Die Einzelgröße von Sonnenschirmen sollte der Größe von handelsüblichen Marktschirmen entsprechen.

Die Form und die Größe der Schirme sind so zu wählen, dass eine geschlossene Dachwirkung mehrerer Schirme vermieden wird. Dies ist am besten durch Schirme ohne Volant zu erreichen.

 

Markisen und Sonnenschirme können die Qualität des Stadtraumes für die Nutzer erhöhen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Elemente sich in die Fassade der Gebäude einfügen, deren Gliederung nicht zerstören, das Gebäude horizontal "zerschneiden" oder die Sicht auf die Fassaden hinter der Möblierung behindern.

Auch wenn Markisen eingefahren werden können, so bestimmen sie doch wesentlich das Erscheinungsbild der Häuser und das Straßenbild. Deshalb gilt auch hier, dass sie sich der Umgebung und der Fassadengliederung unterordnen müssen.

 

 

Warenauslagen sollten nur im Bereich vor der Hausfassade bzw. am Eingang unter Berücksichtigung notwendiger Durchgangsbreiten für Passanten zulässig sein. Sie müssen ansprechend gestaltet und aufeinander abgestimmt sein. In Form von Paletten, Waschkörben, Industriewarenständern mit Werbeaufdruck und Kartons sind sie unzulässig. Pro Gewerbestandort sollten nur zwei Typen von Warenauslagen zulässig (z. B. Warentisch und Kleiderständer) sein, die im Material und Farbgebung aufeinander abgestimmt sind.

 

Warenauslagen vor Geschäften erhöhen den Reiz des Bummelns und Flanierens, animieren zum Kauf und steigern somit die Attraktivität der Innenstadt. Dennoch darf dies die Nutzung des öffentlichen Raumes nicht dominieren und gestalterisch negativ beeinflussen sowie andere, nicht kommerzielle Nutzungen in den Hintergrund drängen. Dazu gehört auch, dass die Waren in einer ansprechenden Art den Kunden präsentiert werden.

 

Die Qualität der Einkaufslage spiegelt sich auch in der Warenpräsentation wieder. Die Innenstadt ist die hochwertigste Einkaufslage der Stadt, was eine entsprechende Qualität der Warenpräsentation verlangt. Deshalb sind einfache Kartons, Waschkörbe u. ä. nicht zugelassen.

 

Um auch das Flanieren zu ermöglichen und den Besuch der Innenstadt zu einem Einkaufserlebnis werden zu lassen, müssen grundsätzlich eine Laufgasse und die Rettungswege freigehalten werden.

 

 

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