Bürgerinitiative zum Erhalt des Hauses des Gastes

Der städtische Bauausschuss hatte beschlossen, dass das ehemalige Haus des Gastes kurzfristig abgerissen werden soll. Zur Landesgartenschau sollen an der Stelle an der Stadtbucht Zelte und fliegende Bauten stehen. Zugegeben, das Haus ist in einem schlechten baulichen Zustand. Aber auch, wenn die Sanitäranlagen dringend sanierungsbedürftig sind, so brauchen sie sich sicherlich hinter DIXI-Toiletten nicht zu verstecken. Es gibt viele gute Gründe, nicht viel Geld in das 1969 erbaute Haus zu stecken, aber eine Abrissstelle ohne einen Neubau sollte man Einheimischen wie Gästen nur so kurz wie möglich präsentieren. Letztlich sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei dem Haus des Gastes um eine qualitätvolle Architektur handelt – vielleicht gibt es doch noch einen Liebhaber für das einst BDA-preisgekrönte Gebäude.

 

Ein Haus durch mangelnde Bauunterhaltung in diesen Zustand zu bringen und es dann abzureißen, gibt im Übrigen ein äußerst schlechtes Beispiel in der Öffentlichkeit. Einem Hausabriss quasi auf Vorrat mangelt es an der allerorten geforderten Nachhaltigkeit. Aus diesen Gründen haben wir uns schon frühzeitig für den Erhalt des Haues eingesetzt und die Bürgerinitiative finanziell unterstützt.

 

Nachdem – übrigens bis heute – kein ernstzunehmender Hotelinvestor in Sicht ist, halten wir es für keine gute Idee, das Haus abzureißen, den leeren Platz für die LGS zu nutzen und anschließend das freigeräumte Grundstückt „kreativ einzugrünen“, wie es von einer Stadtvertreterin vorgeschlagen wurde.

 

Wir vertreten die Auffassung, dass der Druck, der durch die hässliche Lücke nach 2016 entstehen wird, den Bau von Eigentumswohnungen an dieser Sahneseite Eutins beschleunigt – auch wenn heute einzelne Abrissbefürworter eine Nutzung durch Private an dieser Stelle ausdrücklich ausschließen.

 

Die Abrissgegner sprechen dagegen davon, dass trotz Sanierungsstau das Haus durchaus mit im Verhältnis stehenden Mitteln ertüchtigt werden könne, dass die Architektur ein wertvolles Stück Baugeschichte der späten 1960er Jahre darstelle und eine ideale Kulisse für zahlreiche Nutzungen biete, die sonst in Eutin kaum gleichwertige Räumlichkeiten fänden. Die Schlossterrassen stehen mittelfristig nicht zur Verfügung und bieten Raumgrößen, die für Vereine und Verbände in der Regel nicht in Frage kommen.  Die Veranstaltungsräume in den Torhäusern beim Bauhof werden im Winter nur äußerst eingeschränkt nutzbar sein, darüber hinaus liegen sie ausgesprochen dezentral.

 

Wir bedauern sehr, dass das Haus – im Gegensatz zu seinem „Pendant“ in Malente - nicht als Kulturdenkmal eingestuft ist. Trotz der ablehnenden Aussagen des Landesamtes für Denkmalpflege sind wir der Ansicht, dass eine - ohne Zweifel qualitätvolle - Architektur der 1960er Jahre in Eutin eine Existenzberechtigung haben muss.

 

Es ist äußerst schade, dass trotz des positiven Ausgangs des Bürgerbegehrens die Fronten immer noch extrem verhärtet sind.

 

haben muss.

 

 

 

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